Heizkostenzuschuss 2020/2021
Antragsfrist: 01. Oktober 2020 bis 26. Februar 2021
Nachstehende Einkommensgrenzen (Nettobeträge) dürfen nicht überschritten werden (Einkommenssituation bei Antragstellung):
Heizzuschuss in Höhe von € 180,00 | Einkommensgrenze (monatlich) |
bei Alleinstehenden / Alleinerziehern | € 920,00 |
bei alleinstehenden PensionistInnen (gilt nicht für Witwen/Witwer) die mindestens 360 Beitragsmonate der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit erworben haben | € 1.040,00 |
bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil mit volljährigem Kind) | € 1.450,00 |
Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige) | € 150,00 |
Heizzuschuss in Höhe von € 110,00 | Einkommensgrenze (monatlich) |
bei Alleinstehenden / Alleinerziehern | € 1.140,00 |
bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil mit volljährigem Kind) | € 1.570,00 |
Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige) | € 150,00 |