des Bürgermeisters der Gemeinde 9072 Ludmannsdorf vom 20.04.2022, Zahl: 900-4/2022.
Gemäß § 54 Abs. 3 Kärntner Gemeindehaushalsgesetz – K-GHG. LGBI. Nr. 80/2019, zuletzt in der Fassung LGBI. Nr. 66/2020, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2021 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom
20.04.2022 bis 27.04.2022
während der Amtsstunden im Gemeindeamt 9072 Ludmannsdorf zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.ludmannsdorf.at bereitgestellt wird.
Der Bürgermeister:
Manfred Maierhofer
Angeschlagen am: 20.04.2022
Abgenommen am: 27.04.2022