Wir verstehen uns als Team, das sich um die Anliegen und Bedürfnisse aller BürgerInnen bemüht.
Die Bürgerservicestelle der Gemeinde Ludmannsdorf
K U N D M A C H U N G
des Bürgermeisters der Gemeinde Ludmannsdorf vom 22.01.2020, Zahl: 010/2020 mit welcher gemäß § 13 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, BGBl. Nr. 51/1991 idgF. die Adressen für schriftliche Anbringen, die Amtsstunden und die für den Parteienverkehr bestimmten Zeiten festgelegt werden.
§ 1
Adressen
Zur Einbringung rechtswirksamer schriftlicher Anbringen gemäß § 13 AVG an die Gemeinde Ludmannsdorf stehen folgende Adressen zur Verfügung:
§ 2
Amtsstunden & Parteienverkehr
Die Amtsstunden und die für den Parteienverkehr bestimmten Zeiten werden gemäß § 13 Abs. 5 AVG wie folgt festgelegt:
Montag bis Mittwoch: 07.30 - 16.00 Uhr
Donnerstags: 07.30 - 17.30 Uhr
Freitags: 07.30 - 13.00 Uhr
(Ausgenommen der gesetzlichen Feiertage und 24.12 und 31.12)
Montag und Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr
Dienstags: 07.30 - 12.00 Uhr
Donnerstags: 14.00 - 17.30 Uhr
Freitags: 07.30 - 12.00 Uhr
Und nach Vereinbarung!
(Ausgenommen der gesetzlichen Feiertage und 24. und 31.12)
§ 3
Inkrafttreten
Diese Kundmachung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Der Bürgermeister
Manfred Maierhofer