zum Formular
Themen:
Land- und Forstwirtschaft
Beschreibung
Mit diesem Formular führen Sie eine Bienenmeldung gem. § 5 Abs. 2 des Kärntner Bienenwirtschaftsgesetzes durch.
Voraussetzungen
Die Meldung muss jährlich mit Stichtag 1. April erfolgen.
Anfallende Kosten und Gebühren
kostenlos
Termine
spätestens 01. April jeden Jahres
Unterlagen
Angabe der Anzahl der Bienenstöcke Bienenrasse, wenn es sich nicht um Carnica Bienen handelt Standortparzelle der Bienenstöcke